Grenzüberschreitende Einsätze (CBO)

Wenn ein UAS-Betreiber beabsichtigt, eine Operation in der Speziellen Kategorie durchzuführen, die zuvor von einem anderen EASA-Mitgliedstaat (gemäss PDRA oder SORA) genehmigt wurde und ganz oder teilweise in der Schweiz oder in Liechtenstein stattfindet, muss ein grenzüberschreitender Antrag beim BAZL eingereicht werden. Wenn Sie über eine vom BAZL ausgestellte Bewilligung verfügen und in einem anderen EASA-Mitgliedstaat tätig werden möchten, wenden Sie sich bitte an die zuständige Behörde im Ausland.

Antragsverfahren und Gebühren

Der grenzüberschreitende Antrag ist mindestens vier Wochen vor dem geplanten Datum des Betriebes per E-Mail an das BAZL (rpas@bazl.admin.ch) zu übermitteln. Sobald das BAZL den Antrag geprüft und akzeptiert hat, wird der Behörde, wo der Betreiber registriert ist, sowie dem UAS Betreiber eine Bestätigung der Zulässigkeit (Confirmation of Acceptability, CoA) ausgestellt. Erst nach Erhalt dieser Bestätigung darf der Betrieb durchgeführt werden.

Kosten: Aufwandsabhängig (CHF 160.- pro Stunde).

Einzureichende Unterlagen

Der Antrag für grenzüberschreitenden Betrieb muss folgende Unterlagen enthalten:

  • Eine Kopie der durch die zuständige Behörde des Registrierungsstaates ausgestellten Bewilligung (gemäss PDRA oder SORA).
  • Das Betriebshandbuch (OM), einschliesslich der angepassten Betriebsverfahren und Minderungsmassnahmen zur Einhaltung der geltenden lokalen Bedingungen in der Schweiz (siehe unten Lokale Bedingungen in der Schweiz).
  • Bei ortsgebundenem Betrieb: eine .kml-Datei mit den geplanten Fluggebieten

Lokale Bedingungen in der Schweiz

Die lokalen Anforderungen, die bei der Planung von grenzüberschreitendem Betrieb in der Schweiz zu berücksichtigen sind, werden im folgenden Dokument beschrieben:

Wir empfehlen, auch die zusätzlichen Informationen und Leitlinien auf der SORA-Webseite des BAZL zu konsultieren, die weitere Hinweise zu den lokalen Rahmenbedingungen enthält.

Weiterführende Informationen

Letzte Änderung 29.07.2025

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