LUC-Zertifikate werden in Kürze vom BAZL ausgestellt.
Ein LUC ist ein Zertifikat, das professionellen Betreiberinnen und Betreibern sowie Herstellern von Drohnen besondere Privilegien für ihren Drohnenbetrieb gewährt. Inhaberinnen und Inhaber eines LUC können genau definierte Prozesse, für die normalerweise das BAZL verantwortlich ist, selbständig durchführen.
Das BAZL stellt jenen Betreiberinnen und Betreibern und Herstellern ein LUC aus, die bereits Erfahrungen mit Anwendung der SORA-Methodik haben und mit den spezifischen organisatorischen Anforderungen an einen UAS-Betreiber vertraut sind.
Es gelten folgende Bedingungen:
- LUC-Inhaberinnen und LUC-Inhaber müssen die einschlägigen Anforderungen und Verpflichtungen, die vom BAZL (bzw. vom Mitgliedstaat, der das LUC ausgestellt hat) erlassen wurden, kontinuierlich einhalten; und
- das Zertifikat darf nicht vom BAZL ausgesetzt oder widerrufen worden sein.
Die im LUC definierten Privilegien gelten ausschliesslich für den eigenen Drohnenbetrieb und können nicht bei Drittunternehmen ausgeübt werden.
Gültigkeitsdauer
Ein LUC ist (sofern in den Zulassungsbedingungen nicht anders festgelegt) in allen EASA-Mitgliedstaaten gültig und wird für einen unbegrenzten Zeitraum ausgestellt.
Gültigkeitsraum
Falls der Betrieb in der "speziellen Kategorie" ganz oder teilweise ausserhalb des Schweizer Luftraumes beabsichtigt wird, müssen folgende Informationen an die für diesen Luftraum zuständigen Behörde übermittelt werden:
- eine Kopie der LUC-Zulassungsbedingungen; und
- Angabe des Ortes/der Orte, an dem/denen der geplante Betrieb stattfinden soll
Inhaberinnen und Inhaber eines LUC können u.a. von folgenden Privilegien profitieren:
- Bewilligung des Drohnenbetriebs, der unter ein Standardszenario (STS) fällt, ohne eine Deklaration an das BAZL abzugeben;
- Bewilligung des Drohnenbetriebs, der unter ein PDRA (Pre-defined Risk Assessment) fällt, ohne dafür eine Bewilligung des BAZL zu beantragen;
- Bewilligung von Änderungen eines bereits genehmigtem Drohnenbetriebs, ohne vorgängige Überprüfung durch das BAZL;
- Bewilligung einer neuen Art des Drohnenbetriebs ohne dass das BAZL jene Vorgänge, die dem bereits durchgeführten Betrieb ähnlich sind (z.B. gleiche SAIL-Kategorie, gleiche Risikominderungsmassnahmen), vorgängig überprüft
Die effektiven Berechtigungen hängen von den betrieblichen Anforderungen, der Organisationsstruktur und den Prozessen sowie vom Fachwissen im Bereich der Nachweisführung zur Einhaltung der Vorschriften der SORA-Methodologie von Antragstellenden ab. Die Privilegien werden mit dem BAZL im Rahmen des LUC-Antragsverfahrens besprochen und vereinbart.
LUC-Inhaberinnen und LUC-Inhaber haben zunächst eine begrenzte Anzahl von Privilegien, die anschliessend schrittweise erweitert werden können.
Jede juristische Person mit Geschäftssitz in der Schweiz kann ein LUC beantragen. Dabei müssen folgende Mindestanforderungen erfüllt sein:
- Inhaberin oder Inhaber mindestens einer gültigen (und aktuellen) Betriebsbewilligung (je nach Anforderung STS, PDRA, SORA), die vom BAZL erteilt oder validiert wurde
- Ausreichende und nachweisbare Erfahrung, die den gewünschten Privilegien entspricht
- Erstellung eines LUC-Handbuchs, das alle Prozesse zur Ausübung der Privilegien enthält
- Das Unternehmen verfügt über eine adäquate Organisation (Struktur und Abläufe) für die beantragten Privilegien (näher definiert im nächsten Abschnitt)
Wenn nicht alle oben genannten Kriterien erfüllt werden können, ist es allenfalls einfacher, eine Betriebsbewilligung (oder deren Änderung) direkt beim BAZL zu beantragen (z.B. Standardszenario, PDRA, SORA-Genehmigung).
LUC-Inhaberinnen und LUC-Inhaber sind aufgrund ihrer Privilegien berechtigt, bestimmte Aufgaben und Prozesse auszuführen, die normalerweise vom BAZL durchgeführt werden. LUC-Inhaberinnen und LUC-Inhaber müssen daher eine geeignete Organisation ausweisen, um sicherzustellen, dass die Privilegien auf zuverlässige und sichere Weise ausgeübt werden. Das BAZL führt regelmässige Audits durch, um sicherzustellen, dass die im LUC definierten Privilegien und Pflichten sowie die im LUC-Handbuch festgelegten Verfahren von den LUC-Inhaberinnen und LUC-Inhaber eingehalten werden. Bei Nichteinhaltung kann das BAZL die Privilegien einschränken oder das LUC in letzter Konsequenz entziehen.
Die organisatorischen Mindestanforderungen für die Gewährung eines LUC sind:
- Eine adäquate Organisationsstruktur die sicherstellt, dass die Pflichten und Privilegien in Übereinstimmung mit dem LUC-Handbuch erfüllt werden (z.B. ausreichend finanzielle Mittel, Gewährleistung einer unabhängigen Überwachung der Konformität);
- ein Sicherheitsmanagementsystem, das für die beantragten Rechte geeignet ist; und
- ausreichend kompetentes und geschultes Personal
Aufgrund der organisatorischen Anforderungen, die mit der Erlangung und Aufrechterhaltung eines LUC verbunden sind, ist ein solches Zertifikat für grosse Unternehmen geeignet, die über genügend qualifizierte Mitarbeitende verfügen und bei denen eine Vielzahl von Änderungen an ihren bestehenden Betriebsgenehmigungen oder neue Genehmigungen erforderlich sind.
Das Antragsverfahren besteht aus 3 Phasen:
1. Antrag:
- Die Antragstellerin oder der Antragsteller füllt das LUC-Antragsformular aus und sendet es elektronisch an das BAZL (rpas@bazl.admin.ch).
- Nach Erhalt des formellen Antrags bestätigt das BAZL den Eingang und führt eine Vorprüfung durch.
2. Definition der Privilegien und des Umfangs der Beteiligung
- Nach erfolgreicher Vor-Evaluation vereinbart das BAZL die gewünschten Privilegien und legt auf der Grundlage der Privilegien und der spezifischen Organisation den Grad der Beteiligung fest (wie viele Informationen oder Nachweise dem BAZL zur Verfügung gestellt werden müssen).
3. Überprüfung der Einhaltung
- Die Antragstellerin oder der Antragsteller erstellt und erbringt die erforderlichen Unterlagen und Nachweise, um die Einhaltung der personellen, betrieblichen und organisatorischen Anforderungen zu belegen. Der Umfang der vorzulegenden Unterlagen und Nachweise richtet sich nach dem vereinbarten Grad der Beteiligung.
- Nach erfolgreichem Abschluss dieser Phase wird der Antragstellerin oder dem Antragsteller ein LUC erteilt.
Das Antragsformular für die Beantragung eines LUC wird in Kürze auf dieser Webseite veröffentlicht.
Sobald die EU-Drohnenregulierung in der Schweiz in Kraft ist, stellt das BAZL LUC-Zertifikate aus. Damit sich das BAZL auf die künftige Nachfrage angemessen vorbereiten kann, werden in Kürze Gesuche entgegengenommen.
Weiterführende Informationen
Letzte Änderung 09.10.2024