Annullierung des Fluges (Cancellation)

Wird ein Flug gestrichen, haben Passagiere grundsätzlich Anspruch auf Betreuungsleistungen und allenfalls auch auf eine Ausgleichszahlung.

Im Falle einer Annullierung des Fluges muss die Fluggesellschaft folgende Betreuungs- und Unterstützungsleistungen anbieten:

  • die Wahl zwischen Erstattung des Ticketpreises oder anderweitiger Beförderung zum Zielort
  • Mahlzeiten und Getränke im Verhältnis zur Wartezeit. Verzögert sich Ihr Weiterflug bis zum Folgetag (Datumswechsel) muss wenn nötig eine Hotelunterkunft (inklusive Transport) offeriert werden. Die Möglichkeit zur Telekommunikation muss ebenfalls angeboten werden.

Ausserdem gibt es möglicherweise Anspruch auf eine Ausgleichszahlung in folgender Höhe:

  • 250 € bei Flügen mit einer Distanz bis zu 1'500 km
  • 400 € bei Flügen mit einer Distanz zwischen 1'500 km und 3'500 km
  • 600 € bei Flügen mit einer Distanz über 3'500 km

Die Entschädigung kann halbiert werden, wenn sich Ihre Reise, je nach Entfernung, nicht länger als 2, 3 oder 4 Stunden verzögert.

Wird der Passagier mehr als 14 Tage im Voraus über den Flugausfall informiert, entfällt der Anspruch auf eine Ausgleichszahlung.

Eine Fluggesellschaft ist auch dann nicht entschädigungspflichtig, wenn sie belegen kann, dass eine Annullierung auf aussergewöhnliche Umstände zurückzuführen ist.

Auch bei aussergewöhnlichen Umständen sind Fluggesellschaften verpflichtet, Betreuungs- und Unterstützungsleistungen zu erbringen. 

Weiterführende Informationen

Kontakt

Bundesamt für Zivilluftfahrt

Passagierrechte
3003 Bern 

+41 58 465 95 96
(Werktags von 14 bis 16 Uhr)

passengerrights@bazl.admin.ch

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