Je nach Grund hat das Luftfahrtunternehmen dem Fluggast Folgendes anzubieten:
Verordnungstext [EG] Nr. 261/2004 in Kürze:
Nichtbeförderung gegen seinen Willen
Annullierung
Verspätung
Herabstufung
- Mahlzeiten und Erfrischungen im Verhältnis zur Wartezeit
- 2 Telefonanrufe, E-Mails, Faxe oder Telexe
- Hotel bei Übernachtung (falls notwendig)
- Beförderung zum Ort der Übernachtung
- Je nach Flugdistanz und Alternativtransportzeitpunkt zw. Euro 125 und Euro 600
und die Wahl zwischen:
- Verzicht der Reise und (Teil-) Rückerstattung Ticket
- Frühest mögliche Beförderung
- Beförderung zu einem späteren Zeitpunkt
- Mahlzeiten und Erfrischungen im Verhätnis zur Wartezeit
- 2 Telefonanrufe, E-Mails, Faxe oder Telexe
- Hotel bei Übernachtung (falls notwendig)
- Beförderung zum Ort der Übernachtung
- Je nach Annullierungsgrund, Annullierungszeitpunkt, Flugdistanz und Alternativtransportzeitpunkt Euro 0 bis Euro 600
und die Wahl zwischen:
- Verzicht der Reise und (Teil-) Rückerstattung Ticket
- Frühest mögliche Beförderung
- Beförderung zu einem späteren Zeitpunkt
Je nach Flugdistanz ab 2, 3 oder 4 Stunden:
- Mahlzeiten und Erfrischungen im Verhältnis zur Wartezeit
- 2 Telefonanrufe, E-Mails, Faxe oder Telexe
- Hotel bei Übernachtung (falls notwendig)
- Beförderung zum Ort der Übernachtung
Ab 5 Stunden:
- Verzicht der Reise und (Teil-) Rückerstattung Ticket
Je nach Flugdistanz zw. 30-75% Rückerstattung Ticket
Zivilrechtlich können allenfalls noch weitere Ansprüche geltend gemacht werden.
Haftungsausschluss: Für diese Zusammenfassung besteht keine Gewähr auf Vollständigkeit und Aktualität.
Letzte Änderung 11.06.2024
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Passagierrechte
3003 Bern
Das BAZL kann keine zivilrechtlichen Ansprüche durchsetzen.
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Tel: +41 58 465 95 96 (werktags 14- 16h)
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