Übersicht mögliche Ausgleichs- und Unterstützungsleistungen

Verordnungstext [EG] Nr. 261/2004 in Kürze:

Je nach Grund hat das Luftfahrtunternehmen dem Fluggast folgendes anzubieten:

Zivilrechtlich können allenfalls noch weitere Ansprüche geltend gemacht werden.

Haftungsausschluss: Für diese Zusammenfassung be-steht keine Gewähr auf Vollständigkeit und Aktualität.

Fachkontakt
Letzte Änderung 19.04.2022

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Kontakt

Bundesamt für Zivilluftfahrt BAZL
Passagierrechte
3003 Bern

Das BAZL kann keine zivilrechtlichen Ansprüche durchsetzen.

Auskünfte zum Verfahren des BAZL unter:
Tel: +41 58 465 95 96 (werktags 14- 16h)
passengerrights@bazl.admin.ch.

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https://www.bazl.admin.ch/content/bazl/de/home/passagiere/fluggastrechte/nichtbefoerderung--annullierung-und-grosse-verspaetungen/uebersicht-ausgleichs-und-unterstuetzungsleistungen.html