Grundsätzlich dürfen pro Person nur ein handelsübliches Feuerzeug oder eine kleine Schachtel Streichhölzer mitgeführt werden.
Der Gegenstand muss dabei «auf Person» gertragen werden, z.B. in der Jacken- oder Hosentasche und darf nicht im Handgepäck deponiert werden. Im aufgegebenen Gepäck sind Feuerzeug und Streichholz verboten.