Medizinische und kosmetische Mittel

© imago

Medizinische und kosmetische Produkte sind grundsätzlich erlaubt, mit einigen Ausnahmen. Es müssen aber folgende Punkte beachtet werden:

  • Die gesamte Nettomenge der mitgeführten Artikel darf höchstens 2 kg oder 2 l betragen, und
  • die Nettomenge jedes einzelnen Artikels darf höchstens 0.5 kg oder 0.5 l betragen
  • Ventile von Druckgaspackungen (Aerosolen) müssen durch Schutzkappen oder andere geeignete Mittel geschützt sein, um eine unbeabsichtigte. Freisetzung des Inhalts zu verhindern

Häufig verwendete medizinische und kosmetische Mittel und deren Kategorisierung finden Sie in folgender Liste:

Handgepäck Aufgegebenes
Gepäck
Medikamente (alkoholhaltig)
 
Quecksilber-Thermometer (med. oder klinisch)
Maximal ein (1) Stück pro Person für den persönlichen Gebrauch, wenn in der Schutzhülle
max. 1 Stück
Spraydose / Aerosole (kosmetisch oder med.)
für Sportzwecke oder Heimgebrauch, nicht entzündbar, ungiftig und ohne Nebengefahr
Lockenstäbe (mit Kohlenwasserstoffgas)
Ein (1) Stück pro Passagier. Die Schutzkappe MUSS sicher über dem Heizelement befestigt sein. Lockenstäbe nie im Flugzeug verwenden
max. 1 Stück max. 1 Stück
Gasnachfüllpatronen für Lockenstäbe

Parfüms / Kölnischwasser

       
Hinweis: Die Liste ist nicht abschliessend.

Hinweis

Einzelne Länder und Fluggesell-schaften kennen restriktivere Bestimmungen für das Gepäck. Wenden Sie sich im Zweifelsfall an Ihre Fluggesellschaft oder an den Flughafen

https://www.bazl.admin.ch/content/bazl/de/home/passagiere/passagiergepaeck/medizinische-und-kosmetische-mittel.html