Medizinische und kosmetische Produkte sind grundsätzlich erlaubt, mit einigen Ausnahmen. Es müssen aber folgende Punkte beachtet werden:
- Die gesamte Nettomenge der mitgeführten Artikel darf höchstens 2 kg oder 2 l betragen, und
- die Nettomenge jedes einzelnen Artikels darf höchstens 0.5 kg oder 0.5 l betragen
- Ventile von Druckgaspackungen (Aerosolen) müssen durch Schutzkappen oder andere geeignete Mittel geschützt sein, um eine unbeabsichtigte. Freisetzung des Inhalts zu verhindern
Häufig verwendete medizinische und kosmetische Mittel und deren Kategorisierung finden Sie in folgender Liste: