Alle Substanzen, welche die Gefahr eines Brandes, von Korrosion oder Entwicklung giftiger Gase in sich bergen, sind sowohl im aufgegebenen Gepäck als auch im Handgepäck vollständig verboten.
Dazu gehören:
- Farben und Lacke,
- Säuren und Basen,
- chemische Haushaltsprodukte,
- giftige Substanzen oder Substanzen, die Infektionen auslösen,
- radioaktive Materialien,
- Pfeffersprays und andere Sprays, die zur Selbstverteidigung benutzt werden können, etc.