Chemische, ätzende und giftige Substanzen

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Alle Substanzen, welche die Gefahr eines Brandes, von Korrosion oder Entwicklung giftiger Gase in sich bergen, sind sowohl im aufgegebenen Gepäck als auch im Handgepäck vollständig verboten.

Dazu gehören:

  • Farben und Lacke,
  • Säuren und Basen,
  • chemische Haushaltsprodukte,
  • giftige Substanzen oder Substanzen, die Infektionen auslösen,
  • radioaktive Materialien,
  • Pfeffersprays und andere Sprays, die zur Selbstverteidigung benutzt werden können, etc.

Hinweis

Gewisse Waren:

  • können unter bestimmten Bedingungen mitgenommen werden, sofern die Fluggesellschaft einverstanden ist;
  • können als Fracht transportiert werden, sofern sie als gefährliche Güter deklariert werden.

Erkundigen Sie sich frühzeitig bei ihrer Fluggesellschaft über die Modalitäten.

Hinweis

Einzelne Länder und Fluggesell-schaften kennen restriktivere Bestimmungen für das Gepäck. Wenden Sie sich im Zweifelsfall an Ihre Fluggesellschaft oder an den Flughafen

https://www.bazl.admin.ch/content/bazl/de/home/passagiere/passagiergepaeck/chemische-und-giftige-substanzen.html