Waffen und stumpfe Gegenstände

Schusswaffen
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Stumpfe Gegenstände

Stumpfe Gegenstände, die Personen oder dem Luftfahrzeug erheblichen Schaden zufügen können, sind in der Kabine und somit im Handgepäck nicht erlaubt. Beispiele für nicht erlaubte Gegenstände sind:

Werkzeug
  • Hammer
  • Meissel
  • Schraubenzieher
  • Baseballschläger
  • Gegenstände für Kampfsportarten 

Spitzige Gegenstände

Gegenstände, die als Waffe missbraucht werden können und deren Klinge länger als 6 cm ist, sind im Handgepäck nicht erlaubt. Diese können aber im aufgegebenen Gepäck mitgenommen werden. Beispiele für Gegenstände, die als Waffe missbraucht werden können sind:

Klingen
  • Rasierklingen
  • Schneidewerkzeuge
  • Messer
  • Taschenmesser
  • Scheren 

Hinweis: Transportieren Sie stumpfe und spitzige Gegenstände im aufgegebenen Gepäck. Verpacken Sie die Gegenstände so, dass sie während des Transports keinen Schaden anrichten können und niemanden verletzen. Im Zweifelsfall erkundigen Sie sich bei Ihrer Fluggesellschaft (auch über restriktivere Bedingungen in anderen Ländern).


Feuerwaffen

Feuerwaffen oder Nachahmungen von Feuerwaffen sind im Handgepäck nicht erlaubt, können aber unter gewissen Bedingungen im aufgegebenen Gepäck mitgenommen werden. Beispiele hierfür sind:

Waffen und Wasserpistolen
  • Pistolen
  • Gewehre
  • Wasserpistolen
  • Munition
  • Airsoftgun 

Hinweis: Mit Zustimmung der Fluggesellschaft dürfen entladene Waffen und Munition im aufgegebenen Gepäck transportiert werden. Erkundigen Sie sich bei Ihrer Fluggesellschaft.

Hinweis

Einzelne Länder und Fluggesell-schaften kennen restriktivere Bestimmungen für das Gepäck. Wenden Sie sich im Zweifelsfall an Ihre Fluggesellschaft oder an den Flughafen

https://www.bazl.admin.ch/content/bazl/de/home/passagiere/passagiergepaeck/waffen-und-stumpfe-gegenstaende.html