Einsatz von Simulatoren FSTD

Das Wichtigste in Kürze

  • Ab dem 1. Oktober 2024 (Flugzeuge) und ab dem 1. Juni 2025 (Hubschrauber) ist die Verwendung von FSTDs obligatorisch.
  • Das betrifft Piloten, Instruktoren, Betriebe und Prüfungsexperten von komplexen oder hochleistungsfähigen komplexen Flugzeugen mit Einpersonenbesatzung und den meisten Hubschrauberkategorien.
  • Das BAZL wird keine praktischen Prüfungen oder Befähigungsüberprüfungen mehr anerkennen, die dieser Anforderung nicht entsprechen.
Flugsimulator

Vorteile von FSTDs

Flugsimulations-Trainingsgeräte (Flight Simulation Training Devices FSTDs) bringen erhebliche Sicherheits- und Qualitätsvorteile, wenn sie für Ausbildungs- und Prüfungsaktivitäten eingesetzt werden. Das BAZL fördert und erleichtert den Einsatz der verfügbaren FSTDs und unterstützt Piloten, Fluglehrer, Prüfungsexperten und Betriebe im Umstellungsprozess.

Umfang

Diese Richtlinie betrifft Piloten, ATOs, Instruktoren, Betriebe (AOC/SPO/NCC/NCO) und Prüfungsexperten von komplexen oder hochleistungsfähigen komplexen Flugzeugen mit Einpersonenbesatzung und den meisten Hubschrauberkategorien.

Sie gilt nicht für:

- Flugzeuge mit Einpersonenbesatzung, die nicht komplex und nicht
  hochleistungsfähig sind;
- TMG;
- nicht-komplexe Hubschrauber, bei denen die maximal zugelassene
  Sitzkonfiguration fünf Sitze nicht überschreitet, oder
- wenn für ein bestimmtes Muster kein FSTD existiert
.

Im Detail

Auf der Grundlage von Sicherheits-, Effizienz- und Umwelterwägungen sind praktische Prüfungen, Befähigungsüberprüfungen und Schulungen/Prüfungen gemäss Part-ORO für Flugzeuge und Hubschrauber mit einem Piloten in einem FSTD durchzuführen, wenn dieser verfügbar und zugänglich ist. 

  • Für praktische Prüfungen und Befähigungsüberprüfungen (LPC nach Part FCL) und/oder Betreiberprüfungen (OPC nach Part ORO) auf komplexen und/oder hochleistungsfähigen Flugzeugen und Hubschraubern mit einem Piloten ist die Verwendung eines FSTD für alle zulässigen Übungen gemäß der FSTD-Bescheinigung vorgeschrieben. Wird kein verfügbares und zugängliches FSTD verwendet, ist vor dem geplanten Event eine Ausnahme unter Verwendung des Formulars "60.527 Request for check on aircraft" zu beantragen und zu begründen;
  • Organisationen/Betriebe (AOC/SPO/NCC/NCO) werden gebeten, die erforderliche Überarbeitung ihrer Betriebshandbücher rechtzeitig einzureichen, um den veröffentlichten Zeitplan einzuhalten.

Das BAZL wird im GM/INFO Examination Guide Kapitel 1.22 eine neue Anleitung herausgeben.

Anmerkung 1: Obligatorische Helikopter full-down Autorotationen während der praktischen Prüfung und der Befähigungsüberprüfung sollten im Allgemeinen in einem FSTD durchgeführt werden;


Anmerkung 2: In dieser Mitteilung (wie in Teil FCL) umfasst der Begriff "Luftfahrzeug" Flugzeuge und Hubschrauber.
 

Zeitplan für die Umsetzung

Für die Anpassung der Ausbildungs- und Prüfungsprogramme ist eine Übergangsfrist vorgesehen. Das BAZL wird die Richtlinie wie folgt umsetzen:

Für Flugzeuge: ab 1. Oktober 2024

Für Helikopter: ab 1. Juni 2025

Das BAZL wird ab den oben aufgeführten Daten keine praktischen Prüfungen oder Befähigungsüberprüfungen mehr anerkennen, die dieser Anforderung nicht entsprechen. 

FAQ

Kontakte und Feedbacks

Für Angelegenheiten im Zusammenhang mit Teil FCL (Befähigungsprüfungen, Befähigungsüberprüfungen) stehen SBFP-Inspektoren der jeweiligen Luftfahrzeugkategorie für alle Fragen zur Verfügung;

Für Angelegenheiten im Zusammenhang mit Teil ORO/Ops (jährliche Schulung, Befähigungsüberprüfung des Luftfahrtunternehmers) stehen die jeweiligen SBOC (Flugzeug) oder SBHE (Hubschrauber) zugewiesenen Inspektoren für alle Fragen zur Verfügung.

Das BAZL bittet um Rückmeldungen zu den Erfahrungen mit den Simulatoren. Die Rückmeldungen sind zu richten an: FSTD@bazl.admin.ch.

 

EASA Reference: Appendix 9 to Part FCL (extract), as per CMT of June 28th, 2024:

1c. The training, skill test or proficiency check for class or type ratings for SPA and helicopters shall be conducted in

  • (a) an available and accessible FFS; or
  • (b) a combination of FSTD(s) and the aircraft if an FFS is not available or accessible; or
  • (c) the aircraft if no FSTD is available or accessible.

1d.  By way of derogation from point 1c, the training, skill test or proficiency check for class or type ratings for
non-complex SPA and for non-complex helicopters may be conducted in a combination of FSTD(s) and the aircraft even if an FFS is available and accessible.

1e.  By way of derogation from point 1c, the training, skill test or proficiency check for any of the following may be
conducted in accordance with points (a), (b) or (c) of point 1c, irrespective of the availability and accessibility of FFS or FSTD:

  • (a) non-complex non-high-performance single-pilot aeroplanes;
  • (b) TMGs;
  • (c) non-complex helicopters for which the maximum certified seat configuration does not exceed five seats.

1f.  If FSTDs are used during training, testing or checking, the suitability of the FSTDs used shall be verified against
the applicable ‘Table of functions and subjective tests’ and the applicable ‘Table of FSTD validation tests’ contained in the primary reference document applicable for the device used. All restrictions and limitations indicated on the device’s qualification certificate shall be considered.’

Fachkontakt
Letzte Änderung 01.07.2024

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Kontakt

Bundesamt für Zivilluftfahrt BAZL

Sektion Flugpersonal

pel-inspector@bazl.admin.ch

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