Obligatorischer Einsatz von FSTDs bei Proficiency Checks und Skill Tests

Flugsimulator

Aus Sicherheitsgründen schreibt die EASA in Part-FCL appendix 9 bereits seit Langem vor, dass skill tests und proficiency checks für SPA und Helikopter mit einem Flugsimulator-Übungsgerät (FSTD) durchgeführt werden sollten:

The training, skill test or proficiency check for class or type ratings for SPA and helicopters shall be conducted in:
(a) an available and accessible FFS, or
(b) a combination of FSTD(s) and the aircraft if an FFS is not available or accessible; or
(c) the aircraft if no FSTD is available or accessible.

If FSTDs are used during training, testing or checking, the suitability of the FSTDs used shall be verified against the applicable ‘Table of functions and subjective tests’ and the applicable ‘Table of FSTD validation tests’ contained in the primary reference document applicable for the device used. All restrictions and limitations indicated on the device's qualification certificate shall be considered.

Für Fälle, in denen skill tests und proficiency checks mangels Verfügbarkeit nicht mit einem Simulator durchgeführt werden können, hat das BAZL Leitlinien herausgegeben (siehe GM/INFO Examination Guide, Kap. 1.22).

Da die Verfügbarkeit gewisser Simulatoren eingeschränkt war, haben das BAZL und andere zuständige Behörden in der Vergangenheit die Durchsetzung dieser Vorgaben in Bezug auf einige Flugzeug- und Helikoptermuster flexibel gehandhabt.
Inzwischen sind auf dem europäischen und vor allem auch auf dem inländischen Markt zertifizierte FSTDs verfügbar, die die Anforderungen in Bezug auf Instrumentenflugberechtigung, skill tests und proficiency checks erfüllen. Die bisherige Praxis muss daher neu beurteilt werden.

Insbesondere Betreiber von Helikoptern des Musters H125 sowie von Flugzeugen des Musters PC-12 (nicht erschöpfende Aufzählung) müssen skill tests und proficiency checks mit einem FSTD durchführen, wobei die Zertifizierung des FSTD und deren Einschränkungen zu berücksichtigen sind. Die Betreiber werden daher aufgefordert, die erforderlichen Vorkehrungen zu treffen.

Damit sie die Anpassungen vornehmen können, die für die strengere Anwendung der bestehenden Vorschriften notwendig sind, wird ihnen eine Übergangsfrist von zwölf Monaten gewährt.

Ab dem 1. Oktober 2023 wird BAZL/SBFP keine praktischen Prüfungen und Befähigungsüberprüfungen mehr genehmigen, die diese Anforderungen nicht erfüllen. In begründeten Ausnahmefällen ist im Voraus ein entsprechendes Gesuch zu stellen (siehe GM/INFO Examination Guide, Kap. 1.22).

Die Inspektorinnen und Inspektoren von BAZL/SBFP für die jeweiligen Luftfahrzeugkategorien stehen für Rückfragen zur Verfügung.
 

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Letzte Änderung 10.10.2022

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