Die Erteilung, Erneuerung oder Verlängerung einer Pilotenlizenz oder Berechtigung erfolgt nach einer gemäss den national und international geltenden Standards abgelegten Prüfung. Die Prüfungen werden entweder durch BAZL-Inspektoren überwacht und abgenommen oder durch vom BAZL ernannte Prüfungsexperten.
Weiterführende Informationen
Kontakt
Bundesamt für Zivilluftfahrt
Tel: + 41 58 465 80 39
oder + 41 58 465 80 40
Fax: + 41 58 465 80 32