Sprachprüfungen (LP)

Piloten müssen nachweisen, dass sie über ausreichende aktive und passive Kenntnisse der im Flugfunk verwendeten Sprache verfügen, um auch in Situationen, welche nicht ausschliesslich mit der Standardphraseologie beschrieben werden können, eine ausreichende Verständigung gewährleisten.

 

Der Nachweis wird mittels einer Prüfung erbracht, welche in 3 Leistungsstufen unterteilt ist.

  • Level 4: 4 Jahre (VFR und IFR)
  • Level 5: 6 Jahre (VFR und IFR)
  • Level 6: unbeschränkt gültig

Dieser Test muss erstmalig in einem Prüfungszentrum absolviert werden. Später kann er jeweils kombiniert min einem Flug erneuert werden, falls er nicht länger als drei Jahre verfallen ist.

Im Ausland absolvierte Sprachprüfungen werden für den Eintrag in die Schweizer Lizenz gemäss dem Dokument "Procedure for acceptance of Language proficiency tests taken outside of Switzerland " anerkannt.

Musterprüfung

https://www.bazl.admin.ch/content/bazl/de/home/personal/flugausbildung/Piloten/sprachpruefungen--lp-.html