Das BAZL zertifiziert und beaufsichtigt die Flugschulen mit seinen Inspektorinnen und Inspektoren, basierend auf den in der Schweiz geltenden europäischen Gesetze. Dies beinhaltet Ausbildungsorganisationen für Flugzeuge, Helikopter und Ballone. Damit eine Flugschule Pilotinnen und Piloten ausbilden darf, benötigt sie ein Zertifikat für eine Approved Training Organisation (ATO) oder sie muss sich als Declared Training Organisation (DTO) deklarieren.
Allgemeine Informationen
Die folgenden Präsentationen wurden vom BAZL an Anlässen für Flugschulen gehalten:
Approved Training Organisation (ATO)
Interessenten für neue ATOs
Organisationen, die als ATO zertifiziert werden möchten, werden an einem Pre-Application Meeting über den Zertifizierungsprozess informiert. Eine Zertifizierung dauert je nach Qualität der eingereichten Dokumente ungefähr 6-12 Monate. Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme, um einen Termin zu vereinbaren.
Anträge
Neuanträge und Änderungen innerhalb einer Approved Training Organisation (ATO) bedürfen zumeist einer inhaltlichen Prüfung durch eine Inspektorin oder einen Inspektor. Abhängig von der Art des Antrages müssen jeweils verschiedene Dokumente eingereicht werden. Hier finden Sie diese Dokumente zu den Anträgen und die Downloads.
Um ein ATO Zertifikat erhalten zu können, muss eine Flugschule über ein vom BAZL geprüftes Manualsystem verfügen, welches sich aus einem Managementsystem, Betriebs- und Ausbildungshandbuch zusammensetzt (OMM, OM, TM).
Das CL MS steht den Trainingsorganisationen (ATO) als Hilfestellung zur Verfügung, um ihr Organisation Management Manual (OMM) zu erstellen, welches ihr Managementsystem (MS) beschreibt.
CL MS:
FOCA GM/INFO - CL Management System (PDF, 2 MB, 01.11.2023)Covers all aspects of management system requirements and shall assist the applicant to implement a Management System and to comply with the requirements
Zur Erstellung des Operations Manual (OM) und Training Manual (TM) bieten wir das CL OM/TM an. Dieses enthält zusätzlich zu konkreten Lösungsvorschlägen auch Fragen zur Selbstkontrolle, damit sich eine Schule auf Audits und Inspektionen vorbereiten kann.
CL OM/TM:
FOCA GM/INFO - CL Operations and Training Manual (PDF, 4 MB, 30.05.2023)Provides guidance on all aspects of the required structure and content of an Approved Training Organisation’s (ATO) documentation
Downloads
Ein Antrag auf die Erteilung eines Zertifikates wird bei einem Erstantrag für eine ATO gestellt, oder wenn eine Änderung des ATO-Zertifikats beantragt wird (neue Kurse, oder Änderung der verwendeten Simulatoren). Im Zuge der Prüfung eines solchen Antrages wird bei Erfüllung der Voraussetzungen ein ATO-Zertifikat erteilt, welches die genehmigten Kurse auflistet. Erst mit dem Erhalt des Zertifikates und neu des vom BAZL unterschriebenen Form 105 gilt ein Kurs als bewilligt. Damit ein Antrag bearbeitet werden kann, sind neben dem Form 105 auch eine entsprechende 'Compliance List' einzureichen.
Ein Antrag auf die Änderung der Betriebsdokumentation (z.B Änderungen von OMM, OM, TM oder Syllabi) hat keinen Einfluss auf das Zertifikat einer Approved Training Organisation. Neu beantragt die Organisation auch Änderungen der Betriebsdokumentation mit dem Form 105. Die entsprechende Genehmigung oder Akzeptanz der Änderung erfolgt mittels vom BAZL unterschriebenem Form 105.
Die Neubesetzung der entsprechenden Funktionen einer Flugschule erfordert eine Meldung an das BAZL. Dies gilt sowohl bei der Erstbesetzung als auch bei der Neubesetzung einer Funktion. Zusätzlich muss der Accountable Manager vom BAZL akzeptiert werden.
Die Funktionen in ATOs sind: Accountable Manager (AM), Head of Training (HT) und bei Berufspilotenausbildungen Chief Flight Instructor (CFI), Chief Flight Instructor (CTKI), sowie ausser bei ATOs mit "organisational review" einen Safety Manager (SM) und Compliance Monitoring Manager (CMM).
Spätestens 10 Tage vor dem Management-Wechsel muss das BAZL informiert werden. Diese Änderung löst auch eine OMM-Revision aus. Sowohl die Änderung des OMM als auch die Besetzung des Management-Personals erfordern die Einreichung eines
Form 105.
Für die Erstellung der zur ATO Zertifizierung notwendigen Manuals (OMM, OM, TM) stellt das BAZL Vorlagen im Word-Format zur Verfügung. Der Inhalt dieser Vorlagen entspricht den Beispielen, welche im CL OM/TM zu finden sind. Das Ziel dieser Dokumente ist, zukünftige ATOs beim Erstellen ihres Manualsystems mit einem Grundgerüst zu unterstützen. Schlussendlich ist jedoch wichtig, dass die eingereichten Manuals tatsächlich die Organisation widerspiegeln und somit im täglichen Betrieb hilfreich sind.
Beim OMM gibt es grundsätzlich zwei Arten, wie das «Safety Risk Management» und «Compliance Monitoring» umgesetzt werden kann. Die Methode des «Organisational Review» (OR) steht den Trainingsorganisationen zur Verfügung, welche ausschliesslich Training für LAPL/PPL/SPL/BPL anbieten.
Vorlagen:
- ATO Organisation Management Manual OMM Template (DOCM, 438 kB, 30.05.2023)
- ATO Organisation Management Manual with Organisational Review OMM-OR Template (DOCM, 1 MB, 30.05.2023)
- ATO Operations Manual OM Template (DOCM, 466 kB, 30.05.2023)
- ATO Training Manual TM Template (DOCM, 362 kB, 28.06.2022)
- OMM ATT5 Internal Audit Checklist and Report (DOCX, 47 kB, 10.10.2017)
- OMM-OR ATT1 Organisational Review Checklist and Report (DOCX, 48 kB, 10.10.2017)
Flugschulen müssen für jede Art von Ausbildung ein Ausbildungsprogramm erstellen, welches die Anforderungen von Part-FCL erfüllt. Bei Type Ratings müssen zusätzlich die Operational Suitability Data des Herstellers beachtet werden. Eine klar strukturierte, mit Regularien übereinstimmende und auf die Flugschule angepasste Dokumentation reduziert die Zertifizierungskosten. Das Dokument CL OM/TM enthält Informationen zum Erstellen der einzelnen Kurse.
Die Implementation Journals unterstützen die Flugschulen bei neuen Anforderungen in spezifischen Themen. Die Dokumente helfen dabei, die Veränderungen umzusetzen und begleiten den Zertifizierungsprozess.
Declared Training Organisation (DTO)
Die Declared Training Organisation (DTO) ist gegenüber der ATO eine vereinfachte Organisationsform für Flugschulen. Die DTO ist ein Resultat der GA-Roadmap der EASA.
Um mit Schulungsaktivitäten beginnen zu können muss eine Deklaration und die entsprechenden Trainingsprogramme (Syllabi) an sbfl@bazl.admin.ch eingereicht werden.
Die gesetzlichen Grundlagen zur DTO sind in Part-DTO (Annex VIII) der Air Crew Regulation veröffentlicht. Für Ballone und Segelflug gilt Part-DTO erst ab dem 08. April 2020.
Mit der Deklaration bestätigt die Organisation, dass die gesetzlichen Vorgaben eingehalten werden und gibt bekannt, welche Ausbildungen angeboten werden. Bei Änderungen in der DTO wird die Deklaration entsprechend angepasst und wieder eingereicht.
Mit der Safety Policy erklärt der Verantwortliche der Organisation, dass bestrebt wird, hohe Safety-Standards zu erhalten und weiter zu verbessern. Das Attachment dazu ist die konkrete Umsetzung der Safety Policy, anhand von Gefahrenerkennung und Vorfallmeldungen. Die Schule muss zudem über eine Fluglehrerliste und Luftfahrzeugliste verfügen.
Mit dem Jahresbericht werden die Aktivitäten des letzten Jahres reflektiert, sowie interne Abläufe überprüft. Der Jahresbericht muss jeweils innert den ersten zwei Monaten des Jahres erstellt werden und an sbfl@bazl.admin.ch geschickt werden.
Flugschulen müssen für jede Art von Ausbildung ein Ausbildungsprogramm erstellen, welches die Anforderungen von Part-FCL erfüllt. Bei Type Ratings müssen zusätzlich die Operational Suitability Data des Herstellers beachtet werden. Eine klar strukturierte, mit Regularien übereinstimmende und auf die Flugschule angepasste Dokumentation reduziert die Zertifizierungskosten. Das Dokument CL OM/TM enthält Informationen zum Erstellen der einzelnen Kurse.
Liste der Schweizer Flugschulen
Das Flugschulenverzeichnis enhält sämtliche Piloten-Ausbildungsbetriebe der Schweiz. Es gibt zwei Kategorien: Die Approved Training Organisations (ATO) bieten sämtliche Ausbildungen an, bis zur Berufs- und Linienpilotenlizenz. Die Declared Training Organisations (DTO) bieten Ausbildungen für Privatpilotinnen und -piloten an, mit den damit zusammenhängenden Ratings.
Weiterführende Informationen
Kontakt
Bundesamt für Zivilluftfahrt BAZL
Sektion Flugschulen und Leichtaviatik
Tel: +41 58 466 70 07
Fax: +41 58 465 80 53
sbfl@bazl.admin.ch