Digitalisierung Lizenzantrags- und Prüfungswesen

Mit der fortschreitenden Digitalisierung der Prozesse im Lizenzantrags- und Prüfungswesen ergeben sich sowohl für angehende als auch bestehende Piloten/-innen, Fluglotsen, UAS Betreiber/-innen und bestehendes Instandhaltungspersonal zahlreiche Vorteile. Gerne stellen wir Ihnen den «Digital Circle of Licence» vor.

dlis

dLIS – digitales Lizenzantragswesen

dLIS bietet zukünftig Lizenzträgerinnen und Lizenzträger der nachfolgenden Bereiche die Möglichkeit ihre Anträge digital über ihr Benutzerkonto beim BAZL ein zu reichen.

  • Piloten/-innen (FCL)
  • Instandhaltungspersonal (AML)
  • Flugverkehrsleiter/-innen (ATCO/SRT)
  • Betreiber/-innen von unbemannten Luftfahrzeugen (UAS)
  • UAS-bezogene-Organisationen

Die verschiedenen Anträge werden mittels Workflows gesteuert und auf ihre Vollständigkeit geprüft werden. Darüber hinaus können künftig Kurse und Termine für schriftliche Prüfungen gebucht und direkt online bezahlt werden.
Die Konzeptphase von dLIS wurde abgeschlossen. Ab Januar 2024 startet die agile Entwicklung der Software.

dExam – digitale Theorieprüfung

Früher gehörten Tippex und der Radiergummi zur theoretischen Prüfung dazu sowie das Raster, mit dem der Prüfungsexperte und die Prüfungsexpertin die richtigen Kreuzchen ermitteln konnte. Obwohl auch damals die Prüfungsresultate innert kurzer Zeit klar waren, mussten anschliessend sämtliche Dokumente von Hand ins System eingegeben werden. Heute ist alles von A bis Z digitalisiert. dExam heisst das Stichwort. In Zukunft wird auch der Anmelde- und Bezahlprozess mittels Schnittstelle zu dLIS digitalisiert, sowie den Flugschulen Zugriff auf die Prüfungsergebnisse ermöglicht werden. 

dLOG – anerkannte digitale Flugbücher

Zurzeit ist eine Schnittstelle zwischen dLIS und Flugbuchanbietern im Aufbau. Piloten und Pilotinnen, welche zukünftig ein durch das BAZL anerkanntes Flugbuch nutzen, werden nach Einführung von dLIS die Möglichkeit haben ihre Flugbuchdaten über eine Schnittstelle direkt in ihren dLIS Account zu laden und dort an ihre Anträge anzuheften.

EPL – digitale Lizenz

EPL steht für «Electronic Personnel Licence». Derzeit erlaubt der EU-Rechtsrahmen die Ausstellung von elektronischen Lizenzen noch nicht. Um die Umsetzung der ICAO-Normen und -Empfehlungen (SARP) in den EU-Rechtsraum zu implementieren, wurde die Rule Making Task RMT.0737 ins Leben gerufen. Das BAZL ist in dieser Arbeitsgruppe vertreten. Die Gesetzesanpassung wird für das vierte Quartal 2025 erwartet.

 

Letzte Änderung 21.12.2023

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