Drohnen werden immer häufiger für Reinigungsarbeiten an Häusern eingesetzt, zum Beispiel zur Reinigung von Solaranlagen oder zur Bekämpfung von Verunreinigungen an Hausfassaden. Weil hierzu häufig Chemikalien eingesetzt werden, gibt es nicht nur die Regeln für die Drohnenoperation zu beachten, sondern auch die Pflichten im Umgang mit den Chemikalien.
Dabei muss folgendes beachtet werden:
Das Versprühen von Flüssigkeiten aus einem unbemannten Luftfahrzeug ist bewilligungspflichtig (Artikel 9 VRV-L).
Bestimmte Chemikalien dürfen nur verwendet werden, sofern entsprechende Massnahen zum Schutz der Umwelt, der Gesundheit von Unbeteiligten sowie jene der betroffenen Mitarbeiter getroffen wurden. Im Chemikalienrecht gilt die Selbstkontrolle.
Das Applizieren eines Biozids mit einer Drohne benötigt eine explizite Zulassung der Anmeldestelle Chemikalien.
Chemikalienrecht: Pflichten von Gesuchstellern
Wer einen Stoff oder eine Zubereitung in die Umwelt ausbringt, muss dafür sorgen, dass damit weder die Gesundheit von Menschen gefährdet wird, noch die Umwelt zu Schaden kommt. Dies gilt auch für die Applikation von Chemikalien mit Luftfahrzeugen. Hierfür sind geeignete Massnahmen zu treffen, damit im Anwendungsperimeter für die applizierten Chemikalien sowohl Menschen als auch die Umwelt möglichst nicht exponiert werden. Die zu treffenden Schutzmassnahmen und deren Wirksamkeit sind im Gesuch zu dokumentieren.
Sorgfaltspflicht beim Umgang mit Chemikalien
Berücksichtigung des von der Herstellerin angegebenen Verwendungszwecks und der Entsorgungsart
Aufbewahrung des Sicherheitsdatenblattes
Meldepflicht für gewisse Chemikalien respektive Verbote und Beschränkungen nach ChemRRV (Verbote und Beschränkungen (admin.ch) *(s. unten “Spezialfall Biozide”)
Einhaltung der Vorschriften in Bezug auf Arbeitnehmerschutz, Gesundheitsschutz, Umweltschutz, Gewässerschutz und Brandschutz
Vorschriften bezüglich Aufbewahrung und Lagerung der Chemikalie
Applizieren von Chemikalien nur entsprechend dem Verwendungszweck
Treffen der nötigen Umweltschutzmassnahmen
Detaillierte Informationen erhalten interessierte Gesuchsteller in der folgenden Anleitung (PDF, 235 kB, 03.12.2024) von BAFU, BAG und SECO und auf den Webseiten der Anmeldestelle Chemikalien. Die erwähnte Anleitung muss für einen Antrag zum Sprühen von Chemikalien mit Unterschrift zur Kenntnis genommen werden.
Bewilligungsprozess
Frist: Gesuche müssen mindestens 2 Monate vor dem geplanten Betrieb eingereicht werden
Kosten: Je nach Zeitaufwand (160 CHF pro Stunde)
*Spezialfall Biozide
Biozide müssen über eine Zulassung für die Applikation mit einem Luftfahrzeug verfügen (spezifischer Verwendungszweck). Erste solche Zulassungen wurden per Sommer 2024 durch die Anmeldestelle Chemikalien erteilt. Das Produkteregister (RPC (admin.ch)) gibt Auskunft, ob ein gewisses Produkt über eine Zulassung verfügt.vorliegt. Bewilligungsanfragen, die Biozide enthalten, welche noch über keine solche Zulassung verfügen, werden nicht berücksichtigt und an den Antragsteller zurückgewiesen.