Benutzung von Flugsimulatoren unter Part-ORO

Die Benutzung eines Simulators für Training-, Testing- und Checkingzwecke ist Teil des Trainingsprogramms eines Betreibers [ORO.FC.145].

Der Simulator muss zertifiziert und für den Luftfahrzeugtyp des betreffenden Betreibers geeignet sein, d.h., der Betreiber hat zu prüfen, ob der Simulator über die gleiche Ausrüstung verfügt wie der operierte Luftfahrzeugtyp.
Differenzen sind zulässig sofern diese mit entsprechendem, separatem Training mitigiert werden [ORO.FC.145 (d)]. Die Differenzen und die damit verbundenen Mitigationsmassnahmen müssen vom Betreiber im OM-D festgehalten werden. Hierzu ist eine Differenzliste zu führen [ORO.FC.145 (d)].

Eine Verifikation erfolgt anlässlich von Audits und/oder Inspektionen.

Eine Vorlage (Beispiel) für eine Differenzliste finden Sie unter:

Weiterführende Informationen

https://www.bazl.admin.ch/content/bazl/de/home/flugbetrieb/allgemeine-themen/fstd.html