Ground Handling

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Nach EU 965/2012 ORO.MLR.100 sind die Prozesse für Ground Handling grundsätzlich im OM des Flugbetriebs zu beschreiben. Allerdings können Instruktionen für Ground Handling Service Providers in einem separaten Manual dokumentiert werden (z.B. Ground Handling Service Manual – GHSM).

Was soll im OM A Kapitel 8.2 stehen?
Im OM A werden alle gemäss AMC3 ORO.MLR.100 erforderlichen Prozesse, Instruktionen und Information sowie alle an das Personal des Flugbetriebsunternehmen gerichteten Policies und Arbeitsanweisungen festgehalten. Diese Informationen unterliegen dem definierten Revisions- und Zulassungsprozess.

Was soll im separaten Manual an den GHSP dokumentiert werden?
Allfällige Instruktionen und Informationen von Flugbetriebsunternehmen an Drittfirmen und dessen Personal (z.B. Ground Handling Service Providers) können in einem separaten Manual publiziert werden. Die Revision dieses Manuals unterliegt lediglich dem flugbetriebsinternen Revisionsprozess.

Wenn ein Flugbetriebsunternehmen beschliesst, zusätzlich ein solches Manual zu publizieren, so soll dies im OM A Kapitel 8.2 erwähnt werden (z.B. «Informationen/ Instruktionen für den Ground Handling Service Provider sind im GHSM beschrieben»).

Hinweis: Für weitere Informationen zum Thema Ground Handling Services, siehe ICAO Doc. 10121 – Manual on Ground Handling.

https://www.bazl.admin.ch/content/bazl/de/home/flugbetrieb/allgemeine-themen/ground-handling.html