Strahlenschutzverordnung

Am 1.1.2018 ist die Totalrevision im Strahlenschutz, die neue «Strahlenschutzverordnung» (StSV) in Kraft gesetzt worden. Diese Verordnungsrevision erfolgte im Sinne einer Harmonisierung der Bestimmungen mit den europäischen Rahmenvorgaben. Von den Änderungen betroffen ist auch die Zivilluftfahrt: Die revidierte Verordnung enthält mitunter Bestimmungen zum Schutz von fliegendem Personal vor kosmischer Strahlung. Die Überwachung der Einhaltung dieser Vorschriften liegt beim BAZL, wohingegen die Dosimetrie bzw. die entsprechenden Reportingpflichten dem Bundesamt für Gesundheit (BAG) gegenüber zu erfüllen sind.

Die Pflicht zur Dosimetrie (Ermittlung der Strahlendosis) obliegt Luftfahrzeugbetreiberinnen und -betreibern, die Flugpersonal in einem Arbeitsverhältnis nach schweizerischem Recht angestellt haben, welches an Bord der Luftfahrzeuge während des Fluges durch kosmische Strahlung eine effektive Dosis von mehr als 1 mSv pro Jahr erhalten kann. 

Werden Luftfahrzeuge mit einer maximalen Flughöhe (Dienstgipfelhöhe) von 6‘000 m oder 20'000 ft eingesetzt, kann davon ausgegangen werden, dass eine effektive Jahresdosis von 1 mSv nicht erreicht wird. Die Strahlendosen müssen in diesem Fall nicht überwacht werden. 

Siehe: Merkblatt BAG: Dosimetrie des Flugpersonals.

 

 
 
 
https://www.bazl.admin.ch/content/bazl/de/home/flugbetrieb/allgemeine-themen/strahlenschutzverordnung.html