Einführung von Part-BFCL Information über Neuerungen

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Mit Einführung der Verordnung (EU) 2018/395 werden die lizenzrelevanten Bestimmungen aus Part-FCL gelöscht und im Balloon Rulebook unter Part-BFCL neu geregelt.

 

Wegfall LAPL

LAPL existiert in Part-BFCL als Lizenzstufe nicht mehr. Die Rechte eines BPL-Lizenzträgers richten sich neu nach den durch das Medical verliehenen Rechte.
Bestehende LAPL Lizenzen gelten mit Inkrafttreten der neuen Bestimmungen grundsätzlich als BPL Lizenzen.
Das BAZL wird diese jedoch von Amtes wegen kostenfrei in BPL Lizenzen gemäss Part-BFCL umwandeln.

Ballon Klassen und Gruppen

  • Mit «mixed balloon» entsteht in Part-BFCL eine zusätzliche Ballonklasse (z.B. Rozière Ballone). 
  • Bei den Klassen Gasballon und Heissluft-Luftschiff entfallen die Gruppenunterscheidungen. 
  • Die Heissluft-Ballongruppen werden weiterhin wie folgt definiert:
 
 
 
 
 
Gruppe A Envelope capacity bis zu 3400m3  
Gruppe B Envelope capacity zwischen 3401m3 und 6000m3
Gruppe C Envelope capacity zwischen 6001m3 und 10500m3
Gruppe D
Envelope capacity über 10501m3

Recency-Bedingungen:

Der Zeitrahmen, in welchem der Trainingsflug gemacht werden muss, wird von 24 Monate auf 48 Monate erweitert.
Die Stundenanforderungen oder der Proficiency Check müssen weiterhin in den letzten 24 Monaten erfüllt sein. Dabei können die Recency-Bedingungen fürs Commercial operation rating gemäss BFCL.215 und, wo anwendbar, BOP.ADD.315, für die Recency gemäss BFCL.160 kreditiert werden.

Weitere Berechtigungen

  • Die Commercial Ops Berechtigung wie auch die Fesselberechtigung werden in Part-BFCL als Rating definiert. 
  • Mit Einführung von Part-BFCL wird der Trainingsinhalt für den Erwerb der Nachtfahrberechtigung definiert. 
  • Die Fahrlehrerberechtigung wird neu mittels Recencybedingungen gemäss BFCL.360 aufrechterhalten, die bisherige Revalidation entfällt. Bestehende Fahrlehrerberechtigungen werden ab Verfall des FI(B) certificates mittels recency aufrechterhalten.
  • Die Examinerberechtigung ist neu 5 Jahre gültig. Das zur Verlängerung erforderliche Assessment of Competence kann in den letzten 24 Monaten vor Verfall gemacht werden.
  • Die FIE(B) Berechtigung existiert nicht mehr. Fahrlehrerprüfungen können durch einen dazu berechtig-ten FE(B) abgenommen werden.
     

Übergangsbestimmungen

Umwandlung bestehender Lizenzen:

  • Nationale Lizenzen
    Trägern einer nationalen Ballonlizenz wird bis zum 8. April 2021 eine Übergangsfrist gewährt, um natio-nale Lizenzen in EASA Part-BFCL Lizenzen umzuwandeln. Bis zu diesem Datum oder bis zur Umwandlung gelten weiterhin die nationalen Bestimmungen zur Aufrechterhaltung der Lizenz.
  • EASA Part-FCL Lizenzen
    EASA FCL Lizenzen werden als EASA BFCL Lizenzen erachtet. Das BAZL stellt kostenpflichtig eine Part-BFCL aus, sobald eine bestehende FCL-Lizenz erweitert oder erneuert wird oder auf Antrag des Piloten hin. Ausserdem werden alle LAPL(B) Lizenzen von Amtes wegen kostenfrei durch BPL Lizenzen gemäss Part-BFCL ersetzt.
  • Bei der Umwandlung in eine BFCL Lizenz werden alle bisherigen Berechtigungen übernommen. Die Berechtigungen für commercial operation wie auch für Fesselballone werden in ein «commercial operation rating» resp. ein «Tethered hot-air ballon flight rating» umgewandelt.

Ausbildung zum Erwerb einer Part-BFCL Lizenz

  • Training, das vor Inkrafttreten von Part-BFCL begonnen wurde, wird im Hinblick auf den Erwerb einer Part-BFCL Lizenz kreditiert.
  • Ausbildungen die nach dem 8. April 2020 beginnen, müssen gemäss Part-BFCL absolviert werden.
     

Weiterführende Informationen

Fachkontakt
Letzte Änderung 19.06.2023

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