Wegfall LAPL
LAPL existiert in Part-BFCL als Lizenzstufe nicht mehr. Die Rechte eines BPL-Lizenzträgers richten sich neu nach den durch das Medical verliehenen Rechte.
Bestehende LAPL Lizenzen gelten mit Inkrafttreten der neuen Bestimmungen grundsätzlich als BPL Lizenzen.
Das BAZL wird diese jedoch von Amtes wegen kostenfrei in BPL Lizenzen gemäss Part-BFCL umwandeln.
Ballon Klassen und Gruppen
- Mit «mixed balloon» entsteht in Part-BFCL eine zusätzliche Ballonklasse (z.B. Rozière Ballone).
- Bei den Klassen Gasballon und Heissluft-Luftschiff entfallen die Gruppenunterscheidungen.
- Die Heissluft-Ballongruppen werden weiterhin wie folgt definiert:
Recency-Bedingungen:
Der Zeitrahmen, in welchem der Trainingsflug gemacht werden muss, wird von 24 Monate auf 48 Monate erweitert.
Die Stundenanforderungen oder der Proficiency Check müssen weiterhin in den letzten 24 Monaten erfüllt sein. Dabei können die Recency-Bedingungen fürs Commercial operation rating gemäss BFCL.215 und, wo anwendbar, BOP.ADD.315, für die Recency gemäss BFCL.160 kreditiert werden.
Weitere Berechtigungen
- Die Commercial Ops Berechtigung wie auch die Fesselberechtigung werden in Part-BFCL als Rating definiert.
- Mit Einführung von Part-BFCL wird der Trainingsinhalt für den Erwerb der Nachtfahrberechtigung definiert.
- Die Fahrlehrerberechtigung wird neu mittels Recencybedingungen gemäss BFCL.360 aufrechterhalten, die bisherige Revalidation entfällt. Bestehende Fahrlehrerberechtigungen werden ab Verfall des FI(B) certificates mittels recency aufrechterhalten.
- Die Examinerberechtigung ist neu 5 Jahre gültig. Das zur Verlängerung erforderliche Assessment of Competence kann in den letzten 24 Monaten vor Verfall gemacht werden.
- Die FIE(B) Berechtigung existiert nicht mehr. Fahrlehrerprüfungen können durch einen dazu berechtig-ten FE(B) abgenommen werden.