Einführung von Part-SFCL Information über Neuerungen

Sailplane_hoch

Mit Einführung der Verordnung (EU) 2018/395 werden die lizenzrelevanten Bestimmungen aus Part-FCL gelöscht und im Sailplane Rulebook unter Part-SFCL neu geregelt. 

Wegfall LAPL

LAPL existiert in Part-SFCL als Lizenzstufe nicht mehr. Die Rechte eines SPL-Lizenzträgers richten sich neu nach den durch das Medical verliehenen Rechte.
Bestehende LAPL Lizenzen gelten mit Inkrafttreten der neuen Bestimmungen grundsätzlich als SPL Lizenzen.
Das BAZL wird diese jedoch von Amtes wegen kostenfrei in SPL Lizenzen gemäss Part-SFCL umwandeln.

Nachweis von Erweiterungen im Flugbuch

Mit Einführung von Part-SFCL werden folgende Lizenzerweiterungen nur noch im Flugbuch nachgewiesen:

  • Aerobatic privileges
  • Sailplane cloud flying privileges
  • Launching methods
  • Privilege to carry passengers
  • Commercial operation

Der Nachweis dieser Berechtigungen muss dem BAZL auf Verlangen hin mittels Flugbuchkopien nachgewiesen werden. 

 
 
 
 
 
 

Ausbildung und Prüfung zum Erwerb der Segelfluglizenz 

Mit Einführung von Part-SFCL kann die Segelfluglizenz auf Segelflugzeugen, auf TMG’s oder in einer Kombination Segelflugzeug/TMG erworben werden. Mindestausbildungsbestandteile sowohl für Segelflugzeuge wie auch für den TMG sind festgelegt.
Wird die Ausbildung kombiniert durchgeführt, muss ein Skill Test sowohl auf Segelflugzeugen wie auch auf TMG’s bestanden werden.
Durch die Möglichkeit, die Segelfluglizenz auf TMG zu erwerben, wird neu auch die Umschulung von TMG auf Segelflugzeuge definiert.

Weitere Berechtigungen und Privileges

  • Aerobatic: Die Aerobatic privileges werden aufgeteilt in “basic aerobatic privileges” und “advanced aerobatic privileges”. Das Aerobatic Rating gemäss FCL.800 entspricht den advanced aerobatic privileges und wird bei der Umwandlung automatisch in ein solches umgewandelt.
  • Night rating: Mit Einführung von Part-SFCL wird der Trainingsinhalt für den Erwerb der Nachtfflugberechtigung definiert.
  • Sailplane cloud flying: Die Voraussetzungen und der Trainingskurs ändern. Für den Erwerb ist kein skill test mehr erforderlich. 
  • Die Fluglehrerberechtigung wird neu mittels Recencybedingungen gemäss SFCL.360 aufrechterhalten, die bisherige Revalidation entfällt. Bestehende Fluglehrerberechtigungen werden ab Verfall des FI(S) certificates mittels recency aufrechterhalten.
  • Die Prüferberechtigung ist neu 5 Jahre gültig. Das zur Verlängerung erforderliche Assessment of Competence kann in den letzten 24 Monaten vor Verfall gemacht werden.
  • Die FIE(S) Berechtigung existiert nicht mehr. Fluglehrerprüfungen können durch einen dazu berechtigten FE(S) abgenommen werden.

Theoriefach Communication

Mit Inkrafttreten von Part-SFCL am 8. April 2020 gibt es eine Praxisänderung in Bezug auf die Prüfung im Fach Kommunikation. Bisher bestand das Fach aus einer schriftlichen Theorieprüfung sowie aus der mündlichen Tischprüfung.
Beide Teile waren Bestandteil der Theorieprüfung (Fächer 010 bis 090) und mussten innerhalb von 18 Monaten erfolgreich absolviert werden.

Ab dem 8. April 2020 wird die mündliche Tischprüfung nicht mehr als Bestandteil der schriftlichen Theorieprüfung betrachtet. Dies hat zur Folge, dass die Theorieprüfung nach Abschluss des schriftlichen Teils (Fächer 010 bis 090) als bestanden gilt.
Der Erwerb einer EASA Segelfluglizenz wird in der Schweiz neu ohne Radiotelefonie-Rechte möglich sein.

Segelflugpiloten stehen ab dem Stichtag zwei Varianten zum Umgang mit der Radiotelefonie zur Verfügung:

  • Wenn ein Pilot in kontrolliertem Luftraum fliegen will, ist die Tischprüfung zu absolvieren, um die Radiotelefonie Rechte zu erlangen. Der Zeitpunkt dieser Prüfung kann nach der Praxisänderung frei gewählt werden.
  • Bewegt sich ein Pilot nur in Lufträumen, in welchen er keine Dienste der Luftsicherung (ATS) in Anspruch nehmen muss, steht ihm die Möglichkeit offen freiwillig auf die Tischprüfung zu verzichten. Blindübermittlungen sind in diesem Fall zulässig.

Für den Erwerb des TMG ratings ist die Radiotelefonieberechtigung weiterhin erforderlich.

 

Übergangsbestimmungen

Umwandlung bestehender Lizenzen:

  • Nationale Lizenzen
    Trägern einer nationalen Segelfluglizenz wird bis zum 8. April 2021 eine Übergangsfrist gewährt, um nationale Lizenzen in EASA Part-SFCL Lizenzen umzuwandeln. Bis zu diesem Datum oder bis zur Umwandlung gelten weiterhin die nationalen Bestimmungen zur Aufrechterhaltung der Lizenz. Zur Umwandlung in eine EASA Lizenz muss zusätzlich zu den restlichen Anforderungen das Theoriefach «Communication» bestanden sein. Wie oben aufgeführt, kann ab dem 8. April die nationale Lizenz mit dem Nachweis der theoretischen Prüfung in eine EASA Lizenz umgewandelt werden.
  • EASA FCL Lizenzen
    werden als EASA SFCL Lizenzen erachtet. Das BAZL stellt kostenpflichtig eine Part-SFCL aus, sobald eine bestehende FCL-Lizenz erweitert oder erneuert wird oder auf Antrag des Piloten hin. Ausserdem werden alle LAPL(S) Lizenzen von Amtes wegen kostenfrei durch SPL Lizenzen gemäss Part-SFCL ersetzt.
  • Bei der Umwandlung in eine SFCL Lizenz werden alle bisherigen Berechtigungen übernommen.
  • Kunstflugberechtigungen werden in ein «advanced aerobatic rating» umgewandelt.

Ausbildung zum Erwerb einer Part-SFCL Lizenz

  • Training, das vor Inkrafttreten von Part-SFCL begonnen wurde, wird im Hinblick auf den Erwerb einer Part-SFCL Lizenz kreditiert.
  • Ausbildungen die nach dem 8. April 2020 beginnen, müssen gemäss Part-SFCL absolviert werden.
 

Weiterführende Informationen

Fachkontakt
Letzte Änderung 25.09.2024

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