Spezialfinanzierung Luftverkehr (SFLV)

Ein Teil der Erträge aus der Mineralölsteuer kann zur Förderung von Projekten im Zusammenhang mit dem Luftverkehr eingesetzt werden.

Unterstützt werden Massnahmen zur Begrenzung der Auswirkungen des Luftverkehrs auf die Umwelt, zur Abwehr widerrechtlicher Handlungen gegen den Luftverkehr (Security) und zur Förderung eines hohen technischen Sicherheitsniveaus (Safety).

  • Im Bereich Umweltschutz können Massnahmen zur Begrenzung der Auswirkungen des Luftverkehrs auf die Umwelt, wie z. B. Projekte zur Begrenzung von Lärm oder Schadstoffemissionen, unterstützt werden.
  • Im Bereich Security können Massnahmen zum Schutz vor illegalen Handlungen in der Schweizer Luftfahrt (z. B. Terrorismus), wie z. B. Entwicklungen zu Flugsicherheitskontrollen und Schulungen von Sicherheitspersonal, unterstützt werden.
  • Im Bereich Safety können Massnahmen zur Gewährleistung der technischen und operationellen Verlässlichkeit der Schweizer Luftfahrt, wie z. B. der Einbau von Kollisionswarngeräten in Luftfahrzeuge, Weiterbildungskurse und die Finanzierung der lokalen An- und Abflugsicherungsdienste, unterstützt werden.

Finanzhilfen werden nur auf Gesuch hin gewährt. Die Finanzhilfen werden – soweit die verfügbaren Mittel aus der Kerosinbesteuerung reichen – in Form von nicht rückzahlbaren Geldleistungen (A-fonds-perdu-Beiträge) ausgerichtet. Der Bundeshöchstsatz beträgt maximal 80 Prozent der anrechenbaren Kosten einer Massnahme. 

Weitere Informationen zur SFLV finden Sie in den folgenden Dokumenten:

Fragen & Antworten zur Gesuchseingabe

Folgend erhalten Sie Antwort auf die häufigsten Fragen:

Dokumente

Informationen zur Spezialfinanzierung Luftverkehr

Berichterstattung 2020-2023

Einreichung Gesuch (Eingabefrist jeweils 30. November)

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Einreichung Vorprüfung (Eingabefrist jeweils 31. Mai)

Letzte Änderung 24.01.2024

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Bundesamt für Zivilluftfahrt BAZL

Spezialfinanzierung Luftverkehr
3003 Bern
Schweiz

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