Ein Teil der Erträge aus der Mineralölsteuer kann zur Förderung von Projekten im Zusammenhang mit dem Luftverkehr eingesetzt werden.
Unterstützt werden Massnahmen zur Begrenzung der Auswirkungen des Luftverkehrs auf die Umwelt, zur Abwehr widerrechtlicher Handlungen gegen den Luftverkehr (Security) und zur Förderung eines hohen technischen Sicherheitsniveaus (Safety).
- Im Bereich Umweltschutz können Massnahmen zur Begrenzung der Auswirkungen des Luftverkehrs auf die Umwelt, wie z. B. Projekte zur Begrenzung von Lärm oder Schadstoffemissionen, unterstützt werden.
- Im Bereich Security können Massnahmen zum Schutz vor illegalen Handlungen in der Schweizer Luftfahrt (z. B. Terrorismus), wie z. B. Entwicklungen zu Flugsicherheitskontrollen und Schulungen von Sicherheitspersonal, unterstützt werden.
- Im Bereich Safety können Massnahmen zur Gewährleistung der technischen und operationellen Verlässlichkeit der Schweizer Luftfahrt, wie z. B. der Einbau von Kollisionswarngeräten in Luftfahrzeuge, Weiterbildungskurse und die Finanzierung der lokalen An- und Abflugsicherungsdienste, unterstützt werden.
Finanzhilfen werden nur auf Gesuch hin gewährt. Die Finanzhilfen werden – soweit die verfügbaren Mittel aus der Kerosinbesteuerung reichen – in Form von nicht rückzahlbaren Geldleistungen (A-fonds-perdu-Beiträge) ausgerichtet. Der Bundeshöchstsatz beträgt maximal 80 Prozent der anrechenbaren Kosten einer Massnahme.
Weitere Informationen zur SFLV finden Sie in den folgenden Dokumenten:
Fragen & Antworten zur Gesuchseingabe
Folgend erhalten Sie Antwort auf die häufigsten Fragen:
Um Mittel aus der Spezialfinanzierung Luftverkehr zu erhalten, müssen bestimmte Grundanforderungen und Voraussetzungen erfüllt werden. Diese werden im folgenden Dokument erläutert:
Wir bitten Sie, den Leitfaden aufmerksam durchzulesen.
Falls Sie eine erste Einschätzung der Unterstützungswürdigkeit einer geplanten Massnahme wünschen, haben Sie die Möglichkeit, einen Vorprüfungsantrag beim BAZL einzureichen (Frist: 31 Mai). Den Gesuchstellenden steht es frei, mit einem Kurzgesuch eine Vorbeurteilung einer geplanten Massnahme durch das BAZL vornehmen zu lassen. Damit soll den Gesuchstellenden ermöglicht werden, mit geringem Aufwand einen ersten unverbindlichen Hinweis in Bezug auf die Unterstützungswürdigkeit der Massnahme zu erhalten.
Das vollständig ausgefüllte Stammdatenblatt darf keine roten Felder mehr aufweisen, ansonsten wird das Gesuch nicht berücksichtigt und an den Gesuchsteller zurückgesendet. Vor Einreichung des Gesuches ist das Stammdatenblatt auszudrucken und zu unterzeichnen. Das Stammdatenblatt ist in elektronischer Form (Excel-Datei) sowie in Papierform mit rechtsgültiger Unterschrift einzureichen.
Beachten Sie bitte die Hinweise in der Einleitung auf Seite 2 in den Dokumenten “SFLV Gesuchformular“ und "SFLV Gesuchformular Umfallverhütungsprogramme für den Luftverkehr".
Die finanziellen und administrativen Angaben dienen einerseits der Identifikation und andererseits der Überprüfung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des Antragstellers oder der Antragstellerin.
1. Füllen Sie Kapitel 1.1-1.4 vollständig aus und unterschreiben Sie die die Erklärung auf Seite 4.
2. Die Finanzkraft des Gesuchstellers hat Einfluss auf die allfällige Beitragshöhe.
Bitte füllen Sie deshalb das nachstehende Excel-Dokument “Bilanz und Erfolgsrechnung“ vollständig aus. Es sind die Werte der Bilanz und Erfolgsrechnung der letzten 3 Jahre anzugeben. Die geprüften Jahresabschlüsse sind zusätzlich den Gesuchunterlagen beizulegen.
Bei den Angaben zur Massnahme ist darauf zu achten, dass deren Wirksamkeit so konkret wie möglich quantifiziert wird (z.B.
Einsparung von x Kg CO2/J, Anzahl betroffene Personen oder Flugbewegungen, etc.). Umschreiben Sie konkret die Ist- und Soll-Situation und belegen Sie Ihre Erläuterungen, wenn möglich mit weiteren Unterlagen (Pläne, Berichte, Berechnungen…).
Das politische und ökonomische Eigeninteresse des Gesuchstellers hat einen negativen Einfluss auf eine allfällige Beitragshöhe.
Seien Sie bei der Begründungen unter 2.7 „Eigeninteresse“ transparent darüber, in welchem Ausmass sich die Umsetzung der Massnahme positiv auf Ihre operativen Tätigkeiten auswirkt.
Eine möglichst genaue Zeit- und Finanzplanung zur Umsetzung der Massnahme ist äusserst wichtig für die Budgetierung der zur Verfügung zu stellenden Mittel des Bundes. Allfällige Teilzahlungen sind geknüpft an einzureichende Berichterstattungen. Die budgetierten Kosten sind in dem Jahr abzubilden, in welchem das BAZL die Kosten vergüten soll.
Beispiel: Umsetzung der Massnahme im 2022, Einreichung der Berichterstattung per Ende 2022, voraussichtliche Vergütung BAZL im 2023.
Wichtig! Die Fremdleistungen sind mittels Offerten zu dokumentieren und die Eigenleistungen sind zu begründen.
Für die Finanzplanung ist eines der nachstehenden Excel-Dokumente zu verwenden:
Kapitel 3.6: Angaben zur Erfolgskontrolle (Seite 14 SFLV Gesuchformular oder Seite 9 SFLV Gesuchformular Unfallverhütungsprogramme)
Subventionen erfolgen nur nach positiver Beurteilung der Berichterstattungen durch das BAZL. Erläutern Sie konkret, wie Sie bei Teil- oder Schlussabrechnungen die Wirksamkeit Ihrer Massnahme nachweisen werden.
Das Stammdatenblatt und das Gesuchformular sind in elektronischer sowie in einfacher Ausführung auf Papier in einer Schweizer Amtssprache oder in Englisch an das BAZL einzureichen und von der Gesuchstellerin oder vom Gesuchsteller rechtsgültig zu unterzeichnen. Die restlichen Dokumente (Siehe Seite 18 "SFLV Gesuchformular" oder Seite 11 "SFLV Gesuchformular Unfallverhütungsprogramme für den Luftverkehr") müssen elektronisch eingereicht werden.
Vorprüfungsanträge: Eingabefrist ist jeweils der 31. Mai.
Gesuche: Eingabefrist ist jeweils der 30. November.
Gesuchstellende richten das Gesuch an:
Postadresse:
Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL)
Spezialfinanzierung Luftverkehr
3003 Bern
E-Mail Adresse:
spezialfinanzierung@bazl.admin.ch
Das BAZL kann nur Kosten ab Datum der Zusicherungsverfügung berücksichtigen! Kosten, die vor dem Datum der Zusicherungsverfügung angefallen sind, können nicht anerkannt werden. Ausnahmen:
- Das BAZL kann den Gesuchstellenden die Bewilligung erteilen, auf eigenes Risiko mit der Umsetzung der Massnahme zu beginnen, bevor die Verfügung eröffnet wird. Fällt die Verfügung letztlich positiv aus, werden die Kosten der Massnahme ab dem Zeitpunkt anerkannt, ab dem der Antrag auf vorzeitige Anrechenbarkeit der Kosten bewilligt wurde. Dieser Antrag ist dem BAZL explizit per E-Mail oder per Post zuzustellen, getrennt vom Gesuch um Finanzhilfe. Wird dieser Antrag nicht getrennt eingereicht, besteht die Gefahr, dass das BAZL entsprechende Anträge nicht zur Kenntnis nimmt und somit auch nicht bewilligen wird.
- Bei Standardmassnahmen (z. B. Beschaffung eines PowerFlarms) ist es möglich, die Massnahme ab dem Datum der Einreichung des vollständigen Gesuchs durchzuführen, ohne dass ein Antrag auf vorzeitige Anrechenbarkeit der Kosten eingereicht werden muss. Standardmassnahmen sind nur diejenigen, die im Gesuchformular "SFLV Gesuchformular Umfallverhütungsprogramme für den Luftverkehr" aufgelistet sind. Bei anderen Massnahmen ist zwingend das Gesuchformular "SFLV Gesuchformular" zu verwenden und es wird keine vorzeitige Anrechenbarkeit der Kosten gewährt, ohne dass dies beantragt wurde.
Dokumente
Informationen zur Spezialfinanzierung Luftverkehr
Berichterstattung 2020-2023
Einreichung Gesuch (Eingabefrist jeweils 30. November)
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Einreichung Vorprüfung (Eingabefrist jeweils 31. Mai)
Rechtsgrundlagen
Letzte Änderung 24.01.2024
Kontakt
Bundesamt für Zivilluftfahrt BAZL
Spezialfinanzierung Luftverkehr
3003 Bern
Schweiz
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