Gemäss schweizerischer und internationaler Gesetzgebung müssen bestimmte Vorfälle in der Zivilluftfahrt, die mit den Flugsicherungsdiensten in Zusammenhang stehen, mit Hilfe des Formulars ATIR (Air Traffic Incident Report) dem BAZL und der Schweizerischen Sicherheitsuntersuchungsstelle (SUST) gemeldet werden. Die Untersuchung der einzelnen Vorfälle ist die Kernaufgabe der Sicherheitsmanagement Systeme (SMS) der Luftfahrtakteure. Schwerwiegende Zwischenfälle (serious incidents) werden zusätzlich von der SUST untersucht.
- auf nationaler Ebene die interdisziplinäre Zusammenarbeit zu erleichtern
- die unterschiedlichen Perspektiven hinsichtlich der potentiellen Gefahr(en) auszutauschen
- gemeinsam Vorschläge für Empfehlungen zur Verhinderung von ähnlichen Ereignissen resp. die Erhöhung des Sicherheitsniveaus im Gesamtsystem Schweizer Luftfahrt zu entwickeln.
Im AAB stellen die beteiligten Luftfahrtakteure ihre Informationen und ihr Wissen für die Analyse der gemeinsamen Probleme zur Verfügung. Die Vereinigung der Erkenntnisse und Massnahmen aus ihren separaten Safety Management Systemen zu einem Gesamtbild erlauben die Herausarbeitung von Mustern und Problemen an den Schnittstellen (Gefahrenidentifikation).
Besteht bezüglich eines Gefahrenpotentials Handlungsbedarf, werden im AAB zuerst gemeinsam der Soll-Zustand und die erwünschte Wirkung von allfälligen Massnahmen festgelegt und dann konkrete Vorschläge, wie diese erreicht werden könnten, gemacht. Solche Empfehlungen umfassen Massnahmen zur Reduktion von Risiken wie auch solche zur Stärkung von Schutzfaktoren.
Die beiden nationalen Fachverbände swissATCA (Swiss Air Traffic Controllers' Associations) und swissALPA (Swiss Airline Pilots Association) erhalten die im AAB erstellten Schlussberichte zur schriftlichen Stellungnahme.
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