Luftfahrzeug-Annäherung (AIRPROX)

Gemäss schweizerischer und internationaler Gesetzgebung müssen bestimmte Vorfälle in der Zivilluftfahrt, die mit den Flugsicherungsdiensten in Zusammenhang stehen, mit Hilfe des Formulars ATIR (Air Traffic Incident Report) dem BAZL und der Schweizerischen Sicherheitsuntersuchungsstelle (SUST) gemeldet werden. Die Untersuchung der einzelnen Vorfälle ist die Kernaufgabe der Sicherheitsmanagement Systeme (SMS) der Luftfahrtakteure. Schwerwiegende Zwischenfälle (serious incidents) werden zusätzlich von der SUST untersucht.

Die internationale Zivilluftfahrt-Organisation (ICAO) definiert Airprox (Luftfahrzeug-Annäherung) als eine Situation, bei der mindestens eine/r der Beteiligten (Flugzeugbesatzungen und Flugverkehrsleitende) sich gefährdet fühlte, bzw. die Sicherheit gefährdet sah. Von Staffelungsunterschreitung (Separation Minima Infringement) spricht man, wenn der vorgeschriebene Mindestabstand, welche die Flugsicherung zwischen zwei Luftfahrzeugen bereitstellen muss, unterschritten wird. Von einer ungenügenden Separierung (Inadequate Separation) spricht man dann, wenn kein solcher Mindestabstand vorgeschrieben ist und zwei Luftfahrzeug so nahe aneinander wahrgenommen werden, dass die Beteiligten die Gefahr einer Kollision nicht ausschliessen können.
Enthält eine ATIR-Meldung Hinweise auf gehäuftes Auftreten oder typische Kombinationen von Gefahrenpotentialen, wird das Ereignis für die Diskussion im Airprox Analysis Board (AAB) ausgewählt. Diese interdisziplinäre Expertengruppe trifft sich jährlich mehrmals, um:
  • auf nationaler Ebene die interdisziplinäre Zusammenarbeit zu erleichtern
  • die unterschiedlichen Perspektiven hinsichtlich der potentiellen Gefahr(en) auszutauschen
  • gemeinsam Vorschläge für Empfehlungen zur Verhinderung von ähnlichen Ereignissen resp. die Erhöhung des Sicherheitsniveaus im Gesamtsystem Schweizer Luftfahrt zu entwickeln.

Im AAB stellen die beteiligten Luftfahrtakteure ihre Informationen und ihr Wissen für die Analyse der gemeinsamen Probleme zur Verfügung. Die Vereinigung der Erkenntnisse und Massnahmen aus ihren separaten Safety Management Systemen zu einem Gesamtbild erlauben die Herausarbeitung von Mustern und Problemen an den Schnittstellen (Gefahrenidentifikation).

Besteht bezüglich eines Gefahrenpotentials Handlungsbedarf, werden im AAB zuerst gemeinsam der Soll-Zustand und die erwünschte Wirkung von allfälligen Massnahmen festgelegt und dann konkrete Vorschläge, wie diese erreicht werden könnten, gemacht. Solche Empfehlungen umfassen Massnahmen zur Reduktion von Risiken wie auch solche zur Stärkung von Schutzfaktoren.

Die beiden nationalen Fachverbände swissATCA (Swiss Air Traffic Controllers' Associations) und swissALPA (Swiss Airline Pilots Association) erhalten die im AAB erstellten Schlussberichte zur schriftlichen Stellungnahme.

Weiterführende Informationen

https://www.bazl.admin.ch/content/bazl/de/home/themen/sicherheit/sicherheits-und-risikomanagement/luftfahrzeug-annaeherung--airprox-.html