Sicherheits-Management-Systeme (SMS)

Das Sicherheitsmanagement zielt darauf ab, Gefahren proaktiv zu erkennen und die damit verbundenen Sicherheitsrisiken zu mindern, bevor sie zu Unfällen und Zwischenfällen in der Luftfahrt führen.

Die EU-Anforderungen an ein Sicherheitsmanagementsystem (SMS) sind in den Rahmen des Managementsystems (MS) eingebettet. Dieser Rahmen berücksichtigt die Kernelemente des ICAO-SMS, wie sie in Appendix 2 zum ICAO Annex 19 definiert sind. Die ICAO Annex 19 Standards and Recommended Practices (SARPs) wurden in jeden EASA-Luftfahrtbereich implementiert, zuletzt in den Bereich der Lufttüchtigkeit (Initial Airworthiness, Part 21), d. h. „Entwicklung und Produktion“, sowie in den Bereich der Aufrechterhaltung der Lufttüchtigkeit (Continuing Airworthiness, Part 145), d. h. „Instandhaltung“, mit den folgenden Umsetzungszielen:

  • nach dem 2. Dezember 2024 (siehe Artikel 4 der Verordnung (EU) Nr. 1321/2014 der Kommission) müssen alle nach EASA Part 145 genehmigten Instandhaltungsbetriebe ein SMS eingeführt haben.
  • nach dem 7. März 2025 (siehe Artikel 8 und 9 der Verordnung (EU) Nr. 748/2012) müssen alle Inhaber einer Genehmigung als Entwicklungsbetrieb (DOA) und als Herstellungsbetrieb (POA), die gemäss EASA Part 21 zugelassen sind, sowie Inhaber einer Zulassung gemäss Europäischer Technischer Standardzulassung (European technical standard order authorisation ETSOA), und Betriebe, die Hilfstriebwerke (APU) gemäss EASA Part 21 entwickeln, ein SMS eingeführt haben.

Das BAZL verfolgt und beaufsichtigt die Einführung von SMS in der Schweizerischen Zivilluftfahrtgemeinschaft aktiv. Ausserdem wird die SMS-Einführung mit diesbezüglichen Aktivitäten der EASA und der ICAO koordiniert.

Weiterführende Informationen

https://www.bazl.admin.ch/content/bazl/de/home/themen/sicherheit/sicherheits-und-risikomanagement/sicherheits-management-systeme--sms-.html