Sicherheits-Management-Systeme (SMS)

ICAO Annex 19 sieht eine erweiterte Einführung von Sicherheits-Management-Systemen (SMS) innerhalb der Zivilluftfahrt vor. Diese neuen Anforderungen traten in der Schweiz am 1.1.2009 in Kraft. Analoge internationale Vorschriften für die Flugsicherung (ICAO Annex 11) und für bestimmte Flughäfen (ICAO Annex 14) bestehen bereits und sind umgesetzt oder befinden sich in der Umsetzungsphase.

Die neuen Anforderungen gelten für Flugbetriebe (Gewerbsmässige Luftfahrt - Flugzeuge und Helikopter) sowie Betriebe, die nach EASA Part 145 oder EASA Part M, Subpart G zertifiziert sind. Diese Betriebe sind dazu verpflichtet, alle notwendigen Schritte zu unternehmen, um eine angemessene Umsetzung von ICAO Annex 19 sicherzustellen. Seit dem 1. Januar 2012 sollte die sukzessive Einführung von SMS in den oben erwähnten Betrieben abgeschlossen sein.

Die erhältliche Dokumentation informiert über weitere Details bezüglich der Einführung von SMS.

Das BAZL verfolgt und beaufsichtigt die Einführung von SMS in der Schweizerischen Zivilluftfahrtgemeinschaft aktiv. Ausserdem wird die SMS-Einführung mit diesbezüglichen Aktivitäten der EASA und der ICAO koordiniert.

Weiterführende Informationen

https://www.bazl.admin.ch/content/bazl/de/home/themen/sicherheit/sicherheits-und-risikomanagement/sicherheits-management-systeme--sms-.html