Konflikte in der Luft mit Drohnen

Um was es geht

Unerwünschtes Aufeinandertreffen von Drohne und Luftfahrzeug in der Luft. Konkret:

  • Kollision zwischen einer Drohne und einem fliegenden Luftfahrzeug.
  • Annäherung zwischen einer Drohne und einem fliegenden Luftfahrzeug.
  • Anwesenheit einer fliegenden Drohne in der Nähe eines Flugplatzes.

Ein Beispiel

Luftaufnahmen eines Flugplatzes sind cool! Aber gefährlich. Zwei Jugendliche lassen ihre Drohne über die Anlage fliegen. Ohne Genehmigung. Die Flugsicherung bemerkt die Drohne. Sie verzögert den Start eines Flugzeugs, um zu vermeiden, dass Drohne und Flugzeug kollidieren.

Der Kommentar zu den Zahlen 2024

Mit 68 dem BAZL gemeldeten potenziellen Konfliktsituationen (56 in der Schweiz und/oder im an Skyguide kontrollierten ausländischen Luftraum) blieb 2024 in der gleichen Grössenordnung wie die beiden Jahre zuvor; 2024 lag sehr nahe am Durchschnitt der Vor-COVID-Jahre 2017 bis 2019 (Vor-Covid-Jahre insgesamt 66,32, davon 54 in der Schweiz und im an Skyguide delegierten ausländischen Luftraum). Auch die Anzahl der gemeldeten potenziellen Konflikte mit Helikoptern (2024: 10) blieb seit 2022 in der gleichen Grössenordnung. Sie schwankt leicht über dem Durchschnitt vor COVID.

Eine Meldung betraf die Kollision einer Freizeitdrohne (<250 g) mit einem bemannten Flugzeug aus der Freizeitfliegerei. Das Flugzeug erlitt einen geringfügigen Schaden; die Drohne wurde zerstört.

Die Zahl der registrierten Drohnen- und/oder Modellflugzeugpiloten stieg von 67 838 Ende 2023 auf 94 403 Mitte Dezember 2024. Die Anzahl mit Drohnen durchgeführter Flüge ist nicht bekannt. Es ist davon auszugehen, dass die Anzahl der Drohnenflüge zugenommen hat. Tatsache ist, dass die Zahl potenzieller Konflikte mit der bemannten Luftfahrt stabil zu bleiben scheint. Das ist als eher positiv zu bewerten. Es könnte ein Zeichen dafür sein, dass das Bewusstsein und die Kenntnis der Drohnenflugregeln in der Bevölkerung zunehmen.

Immer wieder wird von Drohnen berichtet, die Helikopter umkreisen, so bei Rettungseinsätzen. Das Bewusstsein für ein mögliches Kollisionsrisiko scheint in der breiten Bevölkerung noch nicht weit verbreitet zu sein. Ein Beispiel: Kleine Drohne, grosse Gefahr – Wie eine Drohne einen Rega-Einsatz verzögert – Stay Safe – Safety Promotion for General Aviation

Wichtig zu beachten: Das Fliegen einer Drohne ohne direkte Sichtlinie (Beyond Visual Line of Sight BVLOS-Flug) ist in der offenen Kategorie verboten – ausser es liegt eine Genehmigung des BAZL vor. Sie sind gefährlich, da die Piloten und Pilotinnen die Umgebung der Drohne nicht ausreichend überwachen können.

Die meisten Vorfälle hatten 2024 keine oder nur vernachlässigbare Folgen. Eine Kollision zwischen einer Drohne und einem bemannten Luftfahrzeug kann jedoch schwerwiegende Folgen haben. Es ist wichtig, dass Drohnenpilot/-innen die relevanten Sicherheitsregeln – insbesondere die Flugeinschränkungen – kennen und einhalten. Sie müssen den Luftraum um ihre Drohne fortlaufend überwachen, um zu bemannten Luftfahrzeugen ausreichenden Abstand zu halten. Auch Flugzeugpilotinnen und -Piloten müssen sich bewusst sein, dass kleine Drohnen möglicherweise unterhalb der Mindesthöhe nach Sichtflugregeln (VFR) fliegen.

Letzte Änderung 12.05.2025

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