Im schweizerischen Luftfahrzeugbuch, nicht zu verwechseln mit dem Luftfahrzeugregister, können dingliche Rechte an Luftfahrzeugen, wie beispielsweise Luftfahrzeughypotheken und Vormerkungen eingetragen werden. Vorgemerkt werden können unter anderem Mietverträge und Verfügungsbeschränkungen.
Grundlagen für die Führung des Luftfahrzeugbuches sind:
- Das Bundesgesetz über das Luftfahrzeugbuch
- Die Vollziehungsverordnung zum Bundesgesetz über das Luftfahrzeugbuch
Die Gebühren für Eintragungen im Luftfahrzeugbuch sind in den Artikeln 25 bis 32 der Verordnung über die Gebühren des Bundesamtes für Zivilluftfahrt (GebV-BAZL) aufgeführt.
Eintragungen im Luftfahrzeugbuch