Sobald die erforderlichen Unterlagen gemäss Checklisten komplett eingereicht wurden, wird der Prozess der Eintragung gestartet.

Die Eintragung im schweizerischen Luftfahrzeugregister gibt keinen Anspruch auf die Erteilung einer Zulassung zum Verkehr.
Verweigerung der Eintragung
Die Eintragung im schweizerischen Luftfahrzeugregister wird verweigert, wenn:
- das Luftfahrzeug offensichtlich den in der Schweiz anwendbaren Lufttüchtigkeitsanforderungen nicht entspricht
- das Luftfahrzeug nicht den Anforderungen der Verordnung über die Emissionen der Luftfahrzeuge entspricht und auch nicht mit Änderungen an diese angepasst werden kann
Zulassung zum Verkehr
Die technische Verkehrszulassung erfolgt nach standardisierten Prozessen und Vorgaben, welche abhängig vom Luftfahrzeug und der gewünschten Zulassungsart unterschiedliche Anforderungen voraussetzen. Diese Anforderungen werden mit individualisierten Checklisten nach Bekanntgabe der detaillierten Luftfahrzeug-Spezifikationen/Einsatzarten, sichergestellt.
Für den gewerbsmässigen Einsatz Ihres Luftfahrzeugs finden Sie weitere Informationen hier.
Für die Zulassung von Luftfahrzeugen, die nicht dem Geltungsbereich der EASA Grundverordnung (EU) Nr. 2018/1139 unterliegen (sog. Non-EASA Luftfahrzeuge), kommen teilweise andere Verfahren zur Anwendung. Während das Eintragungsverfahren unverändert bleibt, wird über die Zulassung im Einzelfall entschieden.
Hinweis
Die Jahresgebühr wird mit der Eintragung fällig. Die Rechnung erfolgt am Ende des Kalenderjahres.
Formulare für die Eintragung
Das Formular «Application for 406 MHz Swiss ELT-Registration» kann auf der Webseite: Search and Rescue unter «Weiterführende Informationen-Formulare» heruntergeladen werden.
Letzte Änderung 20.05.2025