Stilllegung und Wiederinkraftsetzung

Stillegung
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Falls Sie Ihr Luftfahrzeug formell stilllegen möchten, so lassen Sie uns bitte das originale Lufttüchtigkeitszeugnis, das eingeschränkte Lufttüchtigkeitszeugnis oder die originale Fluggenehmigung zukommen. Sie erhalten von uns ein Bestätigungsschreiben, mit dieser können Sie bei Ihrem Versicherer eine Prämienverbilligung Anfragen.

Zur Wiederinkraftsetzung Ihres Luftfahrzeuges, benötigen wir einen aktuell gültigen Versicherungsnachweis/eine Wiederinkraftsetzungsmeldung. Das Lufttüchtigkeitsfolgezeugnis (ARC), respektive die Prüfbestätigung muss für die Wieder-Inverkehrssetzung gültig sein.

Eine Gutschrift aufgrund hinterlegter Papiere beträgt 50% der Jahresgebühr und wird nur gewährt, wenn das Luftfahrzeug während sechs Monaten im Kalenderjahr stillgelegt ist/war und die Bordpapiere (CofA/R-CofA/ PtF) beim BAZL hinterlegt sind/waren.

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Letzte Änderung 22.05.2025

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Kontakt

Bundesamt für Zivilluftfahrt BAZL

Luftfahrzeugregister

Tel: +41 58 465 35 35
Fax: +41 58 465 80 48

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