Verwenden Sie für eine Änderung der Eintragung (Eigentümer und/oder Halterwechsel) das «Gesuch um Änderung der Eintragung im schweizerischen Luftfahrzeugregister» (Hauptformular) und beachten Sie gegebenenfalls die Unterschriftsregelung in den Statuten Ihres Vereins beziehungsweise den Handelsregisterauszug juristischen Personen. Seite 1 und 2 des Formulars sind jeweils ganz auszufüllen, zu unterzeichnen und an uns zuzustellen.

Durch einen Halterwechsel wird das bestehende Instandhaltungsprogramm (EASA-Luftfahrzeuge) automatisch ungültig. Der neue Halter hat ein neues Instandhaltungsprogramm zu erstellen. Infolge der gesetzlichen Möglichkeiten (EASA Part-M/ML) ist nicht mehr in jedem Fall eine Genehmigung des Instandhaltungsprogrammes durch das BAZL vorgeschrieben (Selbstdeklaration, oder Genehmigungen durch CAMO/CAO). Das Instandhaltungsprogramm ist in jedem Fall mit dem Handänderungsgesuch einzureichen.
Bei einem Halterwechsel müssen ebenfalls der Versicherungsnachweis, die Funkkonzession sowie falls vorhanden, die 406MHz ELT- Registration (elt@bazl.admin.ch) angepasst werden.
Hinweis
Die Jahresgebühr wird am Ende des Jahres an den neuen Halter des Luftfahrzeugs zugestellt. Das BAZL nimmt keine Weiterverrechnung vor. Der ehemalige und der neue Halter müssen sich gegebenenfalls bezüglich einer anteilsmässigen Kostenteilung selbständig einigen.
Formular für die Änderung der Eintragung
Letzte Änderung 22.05.2025