Bei gemeinschaftlichem Eigentum und/oder Haltergemeinschaft sind alle Miteigentümer oder Mithalter anzugeben, gleichzeitig ist ein verantwortlicher Eigentümer oder Halter zu bestimmen.

Der verantwortliche Eigentümer bzw. Halter wird auf dem Hauptformular (Anmeldung Eintragung, Gesuch um Änderung) aufgeführt.
Bei einer Änderung der Eintragung und Löschung wird von allen Eigentümern das Einverständnis (Unterschrift) verlangt.
Formulare Eigentümer- und/oder Haltergemeinschaft
Letzte Änderung 22.05.2025