Versicherungsdeckung

Versicherungsabdeckung
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Für den Betrieb hat jeder Halter eines im schweizerischen Luftfahrzeugregister eingetragenen Luftfahrzeuges als Nachweis der Sicherstellung der Haftpflichtansprüche Dritter auf Erden den Versicherungsnachweis (BAZL Form 50.042.0) vorzulegen. Besteht eine Haltergemeinschaft so muss jeder eingetragene Halter auf dem Haftpflicht- und Passagierversicherungsnachweis aufgeführt sein. Der Versicherungsnachweis muss den geltenden gesetzlichen Vorschriften entsprechen und durch eine zugelassene Versiche­rungs­gesellschaft ausgestellt und unterschrieben werden. Kann kein Versicherungsnachweis vorgewiesen werden, ist eine Zulassung zum Verkehr nicht möglich.

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Letzte Änderung 15.05.2025

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